Kindesentziehung / Kindesentführung / Kindesrückholung

Detektei R&G – Kindesentziehung / Kindesentführung / Kindesrückholung

Detektive gegen Drogenmissbrauch / BtM

Wenn Kinder oder Minderjährige den Eltern oder dem Vormund entzogen werden, handelt es sich nach § 235 StGB um einen Straftatbestand.  Diese Handlung wird sogar mit Kindesentführung gleichgesetzt und auch so gewertet. Oft kommt es zu Streit zwischen den Erziehungsberechtigten, sodass sich ein Elternteil mit dem Kind oder den Kindern absetzt.  Daraus folgt nicht nur Sorge des anderen Elternteils sondern meist entsteht daraus auch ein Streit um das Sorgerecht. Wir sind Experten in Fällen von Kindesentziehung und Kindesrückholung und werden Ihnen helfen, falls Sie Ihr Kind momentan nicht sehen können.

Meist ist es dem Elternteil, dass sich mit dem eigenen Kind absetzt gar nicht bewusst, dass es sich bei diesem Vorgang um eine Straftat handelt. Doch Kindesentziehung ist nicht erlaubt, denn beide Elternteile haben üblicherweise ein Umgangsrecht mit dem Kind. Besonders wenn sich ins Ausland abgesetzt wird, ohne Rückmeldungen, werden wir als Detektei oft kontaktiert, um eine Spur aufzunehmen. Auch ohne direktes Absetzen, verweigert ein Elternteil oft dem anderen Elternteil das Kind zu sehen, dieses Vorenthalten ist auch nicht grundlos erlaubt. Meist wird so gehandelt um Druck auszuüben, beispielsweise um Unterhalt zu fordernd. Aus dem generellen Erziehungsrecht ergibt sich, das beide Elternteile gleichermaße Rechte und Pflichten haben, die erfüllt werden müssen. Da es aber immer und das Wohl des Kindes geht, kann ein Gericht als letzten Schritt entscheiden, wo das Kind seinen zukünftigen Aufenthaltsort haben soll und ein zukünftiger Lebensmittelpunkt kann bestimmt werden. Oftmals entsteht aber auch aus so einer Entscheidung vor Gericht ein Kindesentzug, wenn ein Elternteil nicht mit dem Beschluss einverstanden ist. Besonders schlimm ist es sowohl für Eltern als auch Kind, wenn mit den Nachwuch unerlaubt untergetaucht wird.

R&G Detektei Berlin hilft bei Kindesentzug

Sind sie auf der Suche nach ihrem Kind und dem anderen Elternteil, das mit dem Kind abgetaucht ist? Dürfen Sie Ihr Kind grundlos nicht mehr sehen und werden vom anderen Elternteil ferngehalten? Diese Fälle gibt es sehr häufig und wir sind dafür der beste Ansprechpartner. Unsere Detektei in Berlin wird Sie dabei unterstützen Ihr Kind wieder sehen zu dürfen oder aufzufinden. Oftmals ist die Poloizei hier zunächst nicht handlungsbefähigt, weshalb sich das Einschalten einer Detektei empfiehlt. Bei uns steht das Wohl Ihres Kindes im Vordergrund, weshalb wir mit Erfahrung und Geschick in Absprache mit Ihnen unser Bestmögliches geben, um Ihnen schnellstmöglich Informationen zu beschaffen.

Vorgehen bei Kindesentzug und Fragen, die sich dazu oft gestellt werden müssen:

  • Lokalisierung des Aufenthaltsortes des Kindes
  • Verifizierung des Elternteils, das sich bspw. abgesetzt hat
  • Befindet sich das Kind im Ausland?
  • Wie geht es dem Kind?
  • Nach Ausfindig machen von Kind und Elternteil ggf. Inobhutnahme des Kindes oder Übermittlung der Daten

Dank langer Erfahrung, wissen wir sofort, wie bestmöglich zu agieren ist und werden Ihnen weiterhelfen. Zögern Sie nicht unsere Detektei R&G Berlin direkt zu kontaktieren. Wir können gerne ein Erstgespräch vereinbaren, worin Sie uns Ihre Lage schildern.