Detektei R&G hilft bei Unterhaltsfragen

Unsere Detektei kann Ihnen bei Unterhaltsfragen auf verschiedene Arten zur Seite stehen. Allerdings muss zunächst grundsätzlich zwischen zwei Arten der Unterhaltsdelikte unterschieden werden. Je nach Sachverhalt unterscheiden sich die Anforderungen und Aufgabenstellungen an den Privatdetektiven:

1. Nicht geleistete Unterhaltszahlungen, trotz Zahlungsverpflichtung

und

2. Beanspruchte Unterhaltszahlungen, obwohl der Empfänger nicht länger bedürftig ist

In beiden Fällen können Ihnen unsere Privatdetektive helfen. Doch die Herangehensweise ist sehr unterschiedlich.

1 - Nachweis der Zahlungsfähigkeit durch Detektive

Leider treten Klienten häufig mit solchen Problemen an unsere Detektei heran. Im Rahmen der Scheidung wurde dem Klienten Unterhalt zugesprochen. Doch der zum Unterhalt verpflichtete Ex-Partner drückt sich vor den Zahlungen, indem er angibt arbeitssuchend oder sogar arbeitsunfähig zu sein. Oder er behauptet, die Geschäfte würden nicht länger genug abwerfen. Solche ausreden sind für Unterhaltsempfänger oft sehr Problematisch und können sie in große Schwierigkeiten bringen, da sie häufig von den Zahlungen des Ex-Partners abhängig sind.

Sollten Sie sich ebenfalls mit einem solchen oder ähnlichen Problem konfrontiert sehen, können unsere Privatdetektive die Sachlage überprüfen und herausfinden, ob die Aussagen des Unterhaltspflichtigen wahr sind.

Viel zu häufig stellen unsere Detektive fest, dass direkt im Anschluss an die Scheidung der Job gewechselt wurde und das nun erzielte Einkommen plötzlich unter dem vorherigen liegt.
Natürlich kann etwas derartiges in wirtschaftlich harten Zeiten vorkommen, doch oftmals handelt es sich einfach um Schutzbehauptungen, um nicht zahlen zu müssen. Wobei der Unterhaltspflichtige tatsächlich genauso gut dasteht wie vor der Scheidung. Beispielsweise durch Schwarzarbeit oder zusätzliche Teilzeitbeschäftigung.

Unsere Privatdetektive können durch gezielte Recherchen und Observationen die tatsächliche Zahlungsfähigkeit feststellen und beweisen.

2 - Unsere Detektive können auch helfen, wenn Sie zu Unrecht Unterhalt zahlen

Es ist nicht immer der zur Zahlung verpflichtete Ex-Partner, der sich im Nachgang einer Scheidung falsch verhält. Auch der Partner, dem der Unterhalt zugesprochen wurde, hat Verpflichtungen, die einzuhalten sind.
So muss sich zum Beispiel bemüht werden, den Lebensunterhalt schnellstmöglich aus eigener Kraft wieder bestreiten zu können und auch Änderungen an den persönlichen Lebensumständen mitzuteilen.

Zahlen Sie Unterhalt an Ihren Ex-Partner, dieser zieht jedoch mit einem neuen Lebenspartner zusammen oder verdient wieder eigenes Geld, würde sich dies auf die Höhe des zugesprochenen Unterhaltes auswirken.

In vielen unserer Ermittlungen war der unterhaltsbeziehende Ex-Partner längst nicht mehr auf die Unterhaltszahlungen angewiesen, bezog diese aber dennoch weiter. Oft ahnte der Unterhaltspflichtige Ex-Partner gar nichts hiervon, sondern erfuhr es zufällig aus zweiter Hand, zum Beispiel nach dem Besuch der Kinder oder von gemeinsamen Bekannten.

Wir als Privatdetektei werden in solchen Fällen für Sie tätig.